Sie haben erfolgreich an der Unterrichtung u. der Sachkundeprüfung (§ 34a GewO) teilgenommen. Außerdem
- verfügen Sie über einen PKW-Führerschein,
- sind kommunikationsstark, flexibel, zuverlässig,
- besitzen gute Umgangsformen und
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Ein einwandfreier Leumund ist selbstverständlich.